Frieden durch Mediation

Erbstreitigkeiten

Der Tod eines Familienunternehmers kann immer wieder Anlass für zermürbende Erbstreitigkeiten sein.

Hierzu führe ich zwei Fallbeispiele auf, die dies verdeutlichen:

  • Der wohlhabende Onkel Wolfgang verstirbt und hinterlässt sein Vermögen allein dem Neffen Tino. Die Nichte Tina wurde von Wolfgang nicht zur Erbin eingesetzt. Seitdem reden die beiden Geschwister Tino und Tina nicht mehr miteinander.

  • Gesellschafter Jürgen eines traditionsreichen Familienunternehmens verstirbt. Mit-Gesellschafter ist Eugen, der Bruder von Jürgen. Jürgen hat es versäumt, ein Testament zu schreiben, so dass er seine beiden Kinder Susanne und Paul beerbt. Paul arbeitet schon seit einigen Jahren im Familienunternehmen mit, während Susanne Beamtete ist. Aufgrund der Erbschaft sind nun die Stimmrechte 50 (Eugen) : 25 (Paul) : 25 (Susanne) verteilt. Paul, der künftig das Familienunternehmen führen soll, kann ohne Zustimmung der übrigen beiden Gesellschafter kein Geschäft tätigen. Er fordert daher eine Umverteilung der Stimmrechte ein.
Erbstreitigkeiten können das Auseinanderfallen von Familien bedeuten und damit auch das Ende des Familienunternehmens nach sich ziehen.

Wollen Sie wirklich den Verbund der Familie aufs Spiel setzen, nur weil ein Familienmitglied verstorben ist. Wollte der Verstorbene tatsächlich, dass sich die Familienangehörigen nach seinem Tod streiten?

Ich helfe Ihnen bei Erbstreitigkeiten, eine für alle einvernehmliche Lösung unter den Erben und Nichterben zu finden, so dass die Familie wieder in Harmonie und Frieden leben kann.